Forderungen

Forderungen an das deutsche Gesundheitssystem in Bezug auf Borreliose und andere chronische Infektionen. Vorüberlegungen zu einer Beschwerde vor der europäischen Kommission für Menschenrechte wegen Diskriminierung als Kranke.

Der Verein zur Bekämpfung chronischer Infektionskrankheiten fordert:

Meldepflicht für Borreliose und für alle Rickettsien Infektionen in der ganzen BRD und Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz.
Bereitstellung von Mitteln für infektiologische Forschung in Bezug auf Borreliose, Rickettsiose, Borna Virus, Babesiose und andere wenig bekannte Infektionserkrankungen.
Infektiologische laufende Fortbildung für die approbierten Ärzte und Pflichtausbildung für die Medizinstudenten im Fachbereich Infektiologie. Diese müssen in die Lage versetzt werden, Infektionserkrankungen zu erkennen und entsprechend zu behandeln.
Die Kriterien für die o.g. Krankheitsbilder müssen überarbeitet werden und dem jetzigen Wissensstand angepasst werden. Die Referenzzentren müssen zu diesem Zweck ausgestattet werden mit neuen Mitteln, mit Informationen und mit neuen Ärzten, so dass diese in der Lage sein werden, den neuen Entwicklungen zu folgen.
Insbesondere müssen, gemäß der Stellungnahme zur Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Fortbildung des Nationalen Referenzzentrums für Borrelien, herausgegeben vom Bundesverband Zecken Krankheiten (BZK) in Fuldatal, Leitlinien zur Borreliose und ihren Krankheitsmanifestationen, entwickelt werden, nachdem diagnostische Kriterien zusammen mit den Selbsthilfegruppen überarbeitet wurden.
Das Gleiche gilt für die Rickettsieninfektion und für andere wenig bekannte
Infektionserkrankungen unter Anerkennung der chronischen Verläufe bei Rickettsiose und Borreliose.

Weiterhin fordern wir die Aufnahme des Microagglutinationstests von Giroud/Jadin für
Rickettsien als Standardtest für die Anerkennung der Rickettsien Infektionen und eine
einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf die Untersuchung von Borrelien Infektionen,
gemäß den Forderungen der Selbsthilfegruppen.

Insgesamt fordern wir die Anerkennung des Krankheitsbildes unter Einbeziehung aller
Erregergruppen als ein lebensbedrohlicher Zustand. und die Anerkennung der chronischen Borreliose und chronischen Rickettsiose als invalidierende Krankheiten, die lebensbedrohlich sein können mit Anspruch auf die Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zum Off Label, Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente und Anerkennung der Erkrankten als Schwerbehinderte. Diese werden heute nur nach vielen Jahren Kampf vor Gerichten eventuell gewährt.

Hinzuzufügen ist, dass Kranke aufgrund des schwierig zu diagnostizierenden und schwer zu behandelnden Krankheitsbildes und aufgrund der fehlenden Strukturen im Gesundheitswesen in die Armut getrieben werden. Sehr viele von Ihnen werden im Verlaufe der Erkrankung Hartz IV Empfänger, nachdem Arbeitsverhältnisse und familiäre Bindungen sowie das soziale Umfeld bereits zerstört sind. Sämtliche hier geforderte Maßnahmen müssen entsprechend der Situation der Betroffenen und der neuesten Erkenntnisse aktualisiert, präzisiert und im Detail ausgearbeitet werden.
Für die Patienten, die bereits erkrankt sind, ist in unseren Augen nur der Weg der
Anerkennung der faktischen Diskriminierung offen. Zu diesem Zweck und um den
politischen und moralischen Druck auf die Gremien zu forcieren, bereitet der VBCI eine
Beschwerde vor der europäischen Kommission für Menschenrechte vor.

Das erste Ziel der Beschwerde vor der EU Kommission ist, dass jeder falsch Behandelte,
jeder zu spät Behandelte oder gar nicht behandelte Kranke ein Recht auf Schadensersatz und Rehabilitation erhält. Das zweite Ziel ist, dass die Bundesrepublik Deutschland gezwungen wird, ihr Gesundheitssystem zugunsten von Infektionskranken zu verändern.

Zur Initiierung dieser für Tausende Betroffener letztendlich lebenswichtigen Entscheidung braucht der VBCI Patientenunterlagen, Krankheitsgeschichten und die Mithilfe möglichst vieler Menschen. Diese müssen mit den von uns hier beigefügten und von den Betroffenen ausgefüllten Beschwerdebögen sich an uns wenden.

Die entstehenden Kosten müssen von jedem selbst getragen werden. Die von uns beauftragte RA-Kanzlei wird in Kürze einen Informationsentwurf fertigen mit weiteren Informationen über die Kosten des Verfahrens. Wir werden versuchen, Menschen, die nicht vermögend sind, zu helfen, in dem wir eine Spendenkampagne ins Leben rufen.
Die Selbsthilfegruppen, die seit Jahrzehnten einzeln und gemeinsam für die Anerkennung der Krankheitsmanifestationen kämpfen, sind ganz besonders zur Mitwirkung aufgefordert.

Selbsthilfegruppen verfügen über oftmals weitreichende Kenntnisse der aktuellen Forschung auf infektiologischer und patientenrechtlicher Ebene. Veränderungen im Sinne einer Anerkennung des Krankheitsbildes und seiner therapeutische Besonderheiten, Ausweitung des IFG, Ausbau der Referenzzentren und der Anerkennungskriterien sind die kleinsten gemeinsamen Ziele auf diesem wichtigen Weg. Ohne an diesem Ort die Ziele und Herangehensweisen einzelner Gruppen gegeneinander stellen zu wollen muss gesagt werden, dass das Ziel der allgemeinen Anerkennung der Krankheit für alle im Vordergrund stehen sollte.

Um diesen Schritt erfolgreich zu gehen, braucht der VBCI alle mögliche Hilfe. Wenn
mindestens 2000 Patienten die Initiative unterstützen werden, sind wir schon ein ganzes Stück weiter. Nur ein klares Votum der Betroffenen kann den nötigen Druck auf die Politik erzeugen. Und die Bundesrepublik muss den Unterzeichnenden des hier beigefügten Fragebogens um so mehr entgegen kommen, wenn deutlich wird, dass die Selbsthilfegruppen und die unabhängigen Vereine im Bezug auf diese Aktion gemeinsam vorgehen.

Dokumente zum Download

Beschwerde vor der EU Kommission für Menschenrechte wegen Diskriminierung als Kranke
Die Neuregelung des Seuchenrechts durch das Infektionsschuztgesetz