Verein zur Bekämpfung chronischer Infektionskrankheiten e.V.
Eine vollständige Übernahme der Therapiekosten durch die Krankenkassen ist schwierig. Trotzdem stellen wir für unsere Patienten diese Anträge.
Alle Patienten müssen auf Kämpfe gegen die Kassen vorbereitet sein und wissen, dass wenn Sie den Kampf gewinnen wollen, müssen Sie viel Zeit und Ausdauer haben, um alles zu bewältigen, weil in vielen Fällen auch langwierige Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten vorprogrammiert sind.
Alle Leistungen, die unsere Ärzte erbringen, sind privat zu vergüten, außer Medikamente, die kassenmäßig verschrieben werden und Untersuchungen, die in Deutschland von den gesetzlichen Kassen vergütet werden. Grundsätzlich werden ärztliche Verordnungen durch einen dem Vbciev nahen Kassenarzt verschrieben, wenn der Patient keinen eigenen Hausarzt hat. Die Weichen der Entgiftungstherapie werden mit Dr. Zahnarzt Wolfgang Kufahl gestellt.
Eine Ratenzahlung der Untersuchungen ist durch die Faktoring Firma PVS. Mefa Reiss gewährt.
Eine fast volle Übernahme der Kosten dieser Therapie ist lediglich bei Privatkassenpatienten möglich. Aber auch bei Privatpatienten können die mit uns verbundenen Ärzte nicht garantieren, dass die Privatkassen die Kosten für die ganze Dauer der Therapie bezahlen wird.
Für nicht finanzkräftige Kassenpatienten haben wir ein Konzept entwickelt, das Kassenpatienten die Teilnahme an dieser Therapie ermöglichen soll. Bitte sprechen Sie mit uns darüber. Darüberhinaus sollte diese Patienten mit Hilfe von der Rechtsanwaltskanzlei Kegel in München verfasste Anträge bei den jeweiligen Behörden und Krankenkassen auf Kostenübernahme für die Untersuchungen und Therapie stellen, wozu auch Anträge bei Stiftungen zählen (Bsp. Bosch Stiftung / Rosenthal Stiftung).
Ein Antrag auf Herabsetzung des Budgets des Kassenarztes, der die Kassenverordnungen gewährt, sollte ebfs. in Betracht gezogen werden mit einem Antrag des Arztes bei Ihrer Krankenkasse. Auch dieser Antrag muss von der RAkanzlei Kegel in München juristisch begleitet werden.
Die R.A. Kanzlei Kegel in München ist auf den Gebieten des Sozialrechts und Medizinrechts für Patienten spezialisiert und kennt aufgrund unserer langjährigen Kooperation dieses Krankheitsbild. Diese Kanzlei hilft bei der Beantwortung sozialrechtlicher Fragen und schützt Patienten in Not mit diesem Krankheitsbild auch mit Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Wir empfehlen allerdings allen Patienten eine Rechtsschutzversicherung zu haben.
Also sowohl bei Privat- als auch bei Kassenpatienten ist im Falle dieses Krankheitsbildes Eigenverantwortung sehr sehr wichtig, weil dieses Krankheitsbild, das in der alten Medizin / Infektiologie gleichberechtigt war, heute von der heutigen symptombezogenen Schulmedizin nicht anerkannt ist.